Mittwoch, 12. November 2008

wintereuropaSeit 2006 dürfen Autos in Deutschland auf verschneiten oder vereisten Straßen nur noch mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Auch in unseren Nachbarstaaten sowie insbesondere in den klassischen Wintersportländern gibt es klare Regeln für das Fahren bei Eis und Schnee. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert teilweise empfindliche Geldstrafen. Die aktuelle ADAC-Tabelle gibt eine Übersicht über die europäischen Regeln.

In Österreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei schneebedeckten, vereisten Fahrbahnen oder bei Schneematsch sind jedoch Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben. Ganzjahres- oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, sofern sie mit „M + S“ gekennzeichnet sind. Dies gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres. Beim Durchfahrverbot “Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung” ist ein Weiterfahren nur mit Winterreifen oder Schneeketten erlaubt. Sind blaue Verkehrsschilder aufgestellt, die einen Reifen mit Schneeketten zeigen, müssen Schneeketten aufgezogen werden.

Für bestimmte Strecken in Italien können im Bedarfsfall Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben werden. Eine Winterreifenpflicht besteht im Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April des Folgejahres.

In Frankreich kann für Gebirgsstraßen kurzfristig mit entsprechenden Schildern eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. Die Ketten müssen an der Antriebsachse montiert sein.

In der Schweiz sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, allerdings drohen hohe Strafen, wenn das Fahren mit ungeeigneter Bereifung im Winter zu einer Verkehrsbehinderung führt. Geschieht ein Unfall mit Sommerreifen auf Schnee oder Eis, ist mit einer erheblichen Mithaftung zu rechnen.

In den Anrainerstaaten Deutschlands dürfen Schneeketten an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- oder eisbedeckt sind.

Grafik: ADAC



Dienstag, 11. November 2008

winterWer seine Winterreifen noch nicht montiert hat, sollte sich jetzt beeilen und nicht bis zum ersten Schneefall zu warten. Bereits bei tiefen Temperaturen ohne Schnee und Eis spielen Winterreifen ihre Vorteile aus. Beträgt die Profiltiefe weniger als vier Millimeter, sollten neue Reifen her. Batterien, die älter sind als vier Jahre, machen bei Frost schnell schlapp. Ob ein neuer Stromspeicher nötig ist, kann die Werkstatt prüfen. Bei tiefen Temperaturen wird der Startvorgang erleichtert, wenn alle Stromverbraucher ausgeschaltet bleiben und die Kupplung getreten wird. Auch während der Fahrt empfiehlt es sich, auf überflüssige Stromfresser zu achten. So sollte die Heckscheibenheizung, wenn sie für freie Sicht gesorgt hat, ausgeschaltet werden.

Der ADAC rät auch, die Beleuchtung des Fahrzeugs kontrollieren zu lassen. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist gut sehen und gesehen werden wichtig. Deshalb jetzt defekte Wischerblätter erneuern und für klare Sicht durch die Scheiben sorgen, auch auf der Innenseite der Verglasung. Das Salz auf den Straßen bildet oft einen nahezu undurchschaubaren Schmutzfilm. Deshalb müssen im Wasserbehälter für die Scheibenreinigungsanlage immer ausreichend Wasser und Frostschutz vorhanden sein. Die Scheibenwischer sollten über Nacht von der Scheibe weggeklappt werden, damit sie nicht anfrieren.

Wer sich das lästige Freikratzen der Scheibe ersparen möchte, kann die Frontscheibe mit wasserfestem Karton oder Luftpolsterfolie abdecken und dazu die Scheibenwischer zum Festklemmen benutzen. Langzeit-Frostschutz im Kühlwasser ist heutzutage Standard. Eine Kontrolle in der Werkstatt oder an der Tankstelle ist trotzdem empfehlenswert. Ist das Kühlmittel bis minus 25 Grad Celsius frostsicher, ist alles in Ordnung. Wer seine Autotür noch mit einem herkömmlichen Schlüssel aufsperrt, sollte immer ein Enteisungs-Spray in der Manteltasche mit sich führen. Festgefrorene Türdichtungen vermeidet man durch Einreiben mit handelsüblichen Pflegemitteln.

Droht bei Fahrten über längere Strecken ein Schneechaos, sollte der Tank voll sein. Zur Notausrüstung gehören warme Decken, etwas Proviant, Getränke und Spielzeug für Kinder. In alpinen Regionen gehören auch Klappspaten und Schneeketten dazu. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Autofahrer oftmals stundenlang in ihren Fahrzeugen ausharren mussten, weil selbst die Räum- und Hilfsfahrzeuge nicht mehr weiter kamen.

Foto: Gabi Schoenemann/Pixelio



Sonntag, 9. November 2008

winterreifenAuch wenn die Temperaturen in den nächsten Tagen wieder steigen sollten, der Wechsel auf Winterreifen ist jetzt ein Muss, sagt der Auto Club Europa (ACE). In einer “Lektion Winterreifen” begründet der Club, wie wichtig eine geeignete Bereifung zur Gewährleistung der Fahrsicherheit ist.

Woran sind Winterreifen zu erkennen?
Äußere Merkmale, die auf Winterreifen hinweisen, sind: M+S-Kennzeichnung, Schneeflockensymbol und Lamellen. Eine gesetzliche Zulassungsvorschrift für die Beschaffenheit von Winterreifen existiert aber nicht.

Welche Eignung müssen Winterreifen haben?
Korrekte Profiltiefe: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt europaweit bei 1,6 Millimetern. Doch es ist riskant, Winterreifen bis zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe abzufahren. Der Reifen kann seine Wintertauglichkeit verlieren, wenn die Profiltiefe vier Millimeter unterschreitet.

Welche Bedeutung hat die M+S-Kennzeichnung (auch M/S und MS)?
Diese Kennzeichnung darf jeder Hersteller an seinen Reifen anbringen, ohne dass es dafür rechtliche Grundlagen gibt. M+S steht dabei für Matsch und Schnee, oder auch englisch für Mud and Snow. In den 50er Jahren begann man damit, grobstolligere Profile für Matsch und Schnee mit diesem Zeichen zu kennzeichnen. Inzwischen gibt es Länder, in denen nahezu jeder Reifen diese M+S-Kennzeichnung trägt, egal, ob Winterreifen oder nicht. Die Aussagekraft über die Wintereigenschaften ist daher begrenzt.

Was hat es mit dem Schneeflockensymbol auf sich?
Hinter dem Schneeflockensymbol steht eine vereinheitlichte Prüfung mit definierten Kriterien. Hier wird der Reifen mit einem standardisierten Reifen verglichen. Schafft der Reifen bessere Werte als der Vergleichsreifen, erhält er das Schneeflockensymbol. Diese Prüfung wurde nötig, nachdem in den USA fast ausschließlich Reifen mit M+S- Kennung angeboten wurden und die Verbraucher nicht mehr unterscheiden konnten, ob ein Reifen Wintereigenschaften aufwies, oder nicht. Seit etwa fünf Jahren setzt sich das Schneeflockensymbol auch in Europa immer mehr durch und steht mittlerweile als eine Art Gütesiegel für Winterreifen. Ein mit einem Schneeflockensymbol ausgezeichneter Reifen befindet sich in der Regel im oberen Drittel der Leistungsfähigkeit von Winterreifen, wie Tests immer wieder belegen.

Was heisst “Spezielle Laufflächenmischung”?
Winterreifen haben eine spezielle Laufflächenmischung, die dafür sorgt, dass das Gummi auch bei tieferen Temperaturen nicht verhärtet. Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifenmischungen können Experten anhand der Härte der Laufstreifenmischung erkennen. Für Laien sind die Unterschiede kaum zu sehen. Erst im Vergleich fallen Unterschiede auf, wenn man zum Beispiel mit dem Fingernagel auf das Gummi drückt.

Was ist von Ganzjahresreifen zu halten?
Neben reinen Sommer- und Winterreifen gibt es auch so genannte Ganzjahresreifen (All Season). Diese Reifen stellen einen Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen dar. Auch Ganzjahresreifen können ein Schneeflockensymbol tragen, eine M+S Kennung haben sie alle.

Droht Strafe bei Sommerreifen im Winter?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist verankert, dass die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen “an die Wetterverhältnisse anzupassen” ist. Demnach muss jedes Auto über eine “geeignete Bereifung” verfügen. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Bei einer Behinderung des Straßenverkehrs sind 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Diese StVO-Vorschrift ist entgegen anderslautender Behauptungen aber nicht gleichbedeutend mit einer gesetzlichen “Winterreifenpflicht”. Die gibt es so nur in Österreich und zwar in der Zeit vom 1. November bis 15. April für PKW, Kombi und LKW mit mehr als  3,5 Tonnen Gewicht.

Foto: A. Dreher/Pixelio



Samstag, 15. März 2008

reifen.jpgVon O bis O – also von Oktober bis Ostern – lautet die Faustformel für den Einsatzzeitraum von Winterreifen. Angesichts der diesjährigen Wetterkapriolen in Verbindung mit dem frühen Ostertermin sind nach Ansicht der Meteorologen noch vereinzelt kalte Nächte und kühle Morgenstunden zu erwarten. Deshalb empfiehlt der Automobilclub von Deutschland (AvD) in diesem Jahr mit dem Reifenwechsel bis Anfang April zu warten. 

M&S-Pneus erhalten sich ihre Elastizität auch bei Temperaturen unter 7 Grad und stellen so die wichtigen Sicherheitsreserven bereit. Deshalb haben Winterreifen nach Ansicht des AvD in diesem Jahr erst ausgedient, wenn die Temperaturen konstant über dem Grenzwert von 7 Grad liegen. Erst dann können moderne Sommerreifen ihre sicherheitsrelevanten Lauf- und Bremseigenschaften ausspielen.

Nach der Demontage der Winterreifen gehören sie vor der Einlagerung noch einmal genau inspiziert. Bei einer Profiltiefe größer als 4 Millimeter sind sie auch im kommenden Winter einsatzfähig. Deshalb sollte Restschmutz wie kleine Steine oder Splitt aus den Profilrillen entfernt werden. Eine Kennzeichnung von Position und Laufrichtung jedes Reifens hilft im kommenden Herbst, die Räder wieder an der richtigen Stelle zu montieren.

Bei der Lagerung muss Sonneneinstrahlung und Hitze vermieden werden. Kompletträder, also Reifen inklusive Felge, sollten am Felgenloch aufgehängt oder über einander liegend gestapelt werden. Reifen ohne Felgen sind im Idealfall aufrecht zu stellen. Beim Aufhängen können sie sich verziehen.



Donnerstag, 13. März 2008

autowascheneu.jpgDer Winter hat den Autos wie immer zugesetzt. Damit der rollende Untersatz durch Salz- und Schneereste keine Dauerschäden erleidet ist zu Beginn der wärmeren Jahreszeit eine gründliche Reinigung und Pflege erforderlich. Der AvD gibt hilfreiche Tipps zur Werterhaltung nach dem Winter.

Neben der gründlichen Wagenwäsche mit der auch die letzten Streusalzreste entfernt werden ist auch eine Reinigung des Unterbodens wichtig. Gut geeignet sind dafür etwa die Dampfstrahlgeräte an SB-Waschplätzen, mit denen problemlos auch entlegene Winkel – etwa die Radkästen – gesäubert werden können. Der Lack des Wagens sollte auf Steinschlag- und Split-Schäden kontrolliert werden. Wer Steinschlagschäden zu lange ignoriert, lässt “Rostnester” gedeihen.

Auch die Scheibenwischer haben unter Raureif und Eiskrusten gelitten. Für klare Sicht sorgen neue, unbeschädigte Wischergummis. Im Innenraum sollten die Fußmatten herausgenommen und gereinigt werden. Die Teppiche sollte erst gut getrocknet und dann mit Staubsauger und Bürsten vom Schmutz befreut werden. Kunststoffteile können mit  Wasser und Spülmittel gereinigt werden. Auch für Polster und den Himmel reichen die entsprechenden Haushaltsmittel zum Reinigen. Bei Flecken im Polster hilft es, die betroffenen Stellen anzufeuchten und etwas Reinigungsmittel darauf zu geben. Mit einem dickwandigen Glas mit der Öffnung nach unten einmassieren.

Die Winterkälte könnte zu Rissen im Auspuff geführt haben, kleine Löcher  werden nun sichtbar und müssen in der Fachwerkstatt geschweißt werden. Die Winterreifen sollten demontiert werden, wenn die Temperaturen konstant über sieben Grad liegen. Länger sollte man aber nicht warten,  denn die Lamellen der Winterreifen nutzen sich bei höheren Temperaturen schneller ab und verlieren ihren Grip. Reifen sollten mit Felge liegend gestapelt, oder am Felgenbaum aufgehängt werden. Vor dem Abmontieren sollte man mit Kreide die Position am Auto auf den Reifen vermerken.

Die Stoßdämpfer sollten auf Wirkung und Ölverlust geprüft werden. Auch die Elektrik des Fahrzeugs wurde im kalten Winter schwer gefordert und sollte überprüft werden. Bei der Batterie sollte Korrosion an den Polen entfernt und die Säuredichte vom Fachmann geprüft werden.

Foto: AvD



Samstag, 22. Dezember 2007

winterreifen.jpgSki-Urlauber sollten laut ADAC nicht ohne Winterreifen in die Ferien starten. In den meisten Wintersportländern besteht zumindest zeitweise eine Winterreifenpflicht, oder aber es drohen Geldstrafen, wenn man bei schneebedeckten oder vereisten Straßen mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist.

In Frankreich und in Italien können Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Im Aostatal darf man bis zum 20. April nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auch in Slowenien (15. November bis 15. März), Finnland (1. Dezember bis 29. Februar) und Schweden (1. Dezember bis 31. März) besteht eine zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht. Österreich reiht sich im kommenden Jahr ein: Ab dem 1. Januar 2008 müssen bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sein. Schneeketten auf der Antriebsachse als Alternative für Winterreifen sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird. Die neue Verpflichtung gilt jeweils vom 1. November bis zum 15. April.

In der Schweiz, Dänemark und Norwegen besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen wird man aber in der Schweiz erheblich mithaftbar gemacht. Behindert man den Verkehr durch die falschen Schlappen, werden Geldbußen verhängt, die nach Aussagen des ADAC im Ausland sehr hoch sein können.