Mit dem Jahreswechsel gibt es für Auslandsreisende einige Neuerungen zu beachten, damit im Urlaub keine Überraschungen warten. Reisende in die Slowakei haben es durch die dortige Euro-Einführung ab dem 1. Januar 2009 deutlich leichter. Der Umtausch in die Landeswährung entfällt und auch Wechselkursverluste müssen nicht mehr in Kauf genommen werden. Slowakei-Urlauber, die noch die alte Landeswährung zu Hause haben, sollten laut ADAC diese rechtzeitig umtauschen, bei deutschen Banken ist dies nur bis 31. Dezember 2008 möglich. Auch in der Türkei gibt es 2009 neue Geldscheine und Münzen. Die neue Türkische Lira bleibt im Wert gleich und entspricht rund 52 Cent.
Neben der Währung ändern sich 2009 in der Slowakei auch einige Verkehrsregeln. Die bisherige Verpflichtung, während der Winterzeit von Mitte Oktober bis Mitte März tagsüber mit Licht zu fahren, wird auf eine Ganzjahreslichtpflicht ausgeweitet. Lichtmuffeln droht dann ein Bußgeld von bis zu 135 Euro. Ab dem 1. Februar ändern sich unter anderem noch folgende Verkehrsbestimmungen: Innerhalb geschlossener Ortschaften darf dann statt 60 km/h nur noch 50 km/h gefahren werden. Auf Stadtautobahnen wird das Tempolimit von 80 km/h auf 90 km/h angehoben. Mobiltelefonieren am Steuer wird verboten und mit einer Geldbuße von 135 Euro bestraft.
Für Autoreisende nach Slowenien ist auch für das neue Jahr noch keine Kurzzeit-Vignette in Sicht. Nach Angaben des slowenischen Verkehrsministers ist mit Vorschlägen für eine neue Staffelung der Vignetten nicht vor Mitte 2009 zu rechnen. Bisher stehen Autofahrern nur eine Halbjahres- und eine Jahresvignette zum Preis von 35 beziehungsweise 55 Euro zur Auswahl.
Deutsche Urlauber dürfen ab dem neuen Jahr aus Polen, der Slowakei und Ungarn statt bisher 200 Zigaretten 800 Stück zollfrei einführen. Damit endet für diese Länder die Übergangsregelung, die seit ihrem Beitritt zur Europäischen Union galt. Für die EU-Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien bleibt die Einfuhr auf 200 Stück beschränkt.
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Autofahrer müssen sich 2009 auf zahlreiche Neuerungen einstellen. Die wichtigste ist nach Ansicht des ADAC der neue Bußgeldkatalog, der zum 1. Februar in Kraft treten soll. Vor allem Rasen, Drängeln sowie Alkohol- und Drogenfahrten werden dann deutlich teurer. Schon am 19. Januar kommt mit dem neuen Führerscheinrecht das endgültige Aus für den Führerscheintourismus:
Ausländische Fahrerlaubnisse gelten dann nicht mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde. Wann die geplanten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wirksam werden, ist noch offen. Das sind die Themen: weitere Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, Lkw-Überholverbot bei schlechtem Wetter, Reduzierung der Verkehrszeichen und neue Regeln für Inlineskater und Segwayfahrer.
Beim Diesel wird der Bioanteil von fünf Volumenprozent auf sieben erhöht. Experten gehen davon aus, dass dieser B7 genannte Kraftstoff keine negativen Auswirkungen auf den Motor hat. Die ebenfalls im nächsten Jahr umzusetzende EU-Richtlinie ECE R117 verlangt, dass Neureifen deutlich leiser werden.
Bei Kfz mit On-board-Diagnosesystemen ab Erstzulassung 2006 wird die Abgasuntersuchung (AU) mit der Hauptuntersuchung (HU§29) zusammengelegt. Ab Erstzulassung April 2006 wird bei der HU zusätzlich die Elektronik überprüft.
Auch der Verbraucherschutz wird nach Meinung des ADAC 2009 gestärkt: Künftig gelten die Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie für alle Formen der Finanzierung, also auch für das Leasing. Damit muss der Vertragsinhalt bei Finanzierungsleasingverträgen genauso klar und umfangreich formuliert sein wie bei reinen Darlehensverträgen.
Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland war ursprünglich für 2009 vorgesehen. Derzeit ist allerdings immer noch kein konkreter Umsetzungstermin bekannt. Der ADAC rät: auf Urlaubsreisen trotzdem die Verkehrsregeln des Gastlandes beachten.
Ab Dezember 2009 gilt in der EU bei grenzüberschreitenden Verträgen das Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat. Schon deutlich früher, am 11. Januar 2009 tritt die sogenannte Rom-II-Verordnung (eine EU-Verordnung) in Kraft. Sie regelt, welches Recht bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland gilt. Hier hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt, der vorsieht, dass im Wesentlichen das Recht des Staates zur Anwendung kommen soll, in dem der Schaden eingetreten ist.
Turnusgemäß werden in Italien die Bußgelder zum Jahresanfang dem aktuellen italienischen Lebenshaltungskostenindex angepasst. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt rund vier Prozent. Die Schweiz tritt als 25. Staat dem sogenannten Schengener Abkommen bei. Damit entfallen die Ausweiskontrollen an den Grenzen.
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