Samstag, 26. Januar 2008

polizia.jpgDer Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar ist ein Kongress von Verkehrsrechts- und Verkehrsexperten, der alljährlich in der letzten Januar-Woche stattfindet. Er wird von der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft ausgerichtet. Am letzten Kongresstag verabschieden die Arbeitskreise ihre Empfehlungen. Diese enthalten Anregungen und Forderungen gegenüber dem Gesetzgeber, der Verwaltung und der Justiz sowie gegenüber den Verkehrsteilnehmern und der Öffentlichkeit. In diesem Jahr ging es unter anderem um die Entwicklungen bei den Verkehrssanktionen in der EU.

Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldsanktionen in Europa dient der Verwirklichung eines europäischen Verkehrs(rechts)raumes mit dem Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Reduzierung der Anzahl der Verkehrsopfer in Europa. Der EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen ermöglicht die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrssanktionen. Er räumt dadurch mit der vielfach anzutreffenden Auffassung auf, dass Straßen im europäischen Ausland rechtsfreie Räume seien.

Der Verkehrsgerichtstag fordert, dass dem Betroffenen Tatvorwurf, ausländische Entscheidung und Rechtsmittelbelehrung in deutscher Sprache zur Kenntnis gebracht werden und effektiver Rechtsschutz gewährt wird.

Der deutsche Gesetzgeber habe dafür Sorge zu tragen, dass bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze eine Vollstreckung nicht erfolgt. Zudem fordert der Arbeitskreis eine Stichtagsregelung, wonach eine Vollstreckung nur hinsichtlich solcher Taten erfolgt, die nach Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden. Auf europäischer Ebene sollte zudem ein effektiver Mechanismus zum Austausch von Halterdaten und zur Amtshilfe bei der Ermittlung von Fahrerdaten geschaffen werden. Die Verpflichtung zur Einführung einer Halterhaftung im fließenden Verkehr durch den europäischen Gesetzgeber lehnt der Kreis ab.