Sonntag, 16. März 2008

promille.jpgAutofahrer, die ins Ausland reisen, sollten sich vorher über die dort bestehenden Verkehrsvorschriften informieren. Auch ausländische Behörden kassieren bei Vergehen im Straßenverkehr mitunter kräftig ab. Die aktuelle ADAC-Bußgeldliste zeigt, dass die Strafen für bestimmte Verstöße in einigen Ländern teils deutlich höher sind als in Deutschland.

Im Vergleich zu 2007 fällt besonders die drastische Erhöhung der Bußgelder in Griechenland auf. Dazu verdoppelt sich eine Strafgebühr, falls sie nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird. Ein Rotlicht- oder Überholverstoß kostet bis zum Ablauf der Frist 350 Euro, danach 700 Euro. Auch Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol werden in einigen europäischen Ländern härter geahndet. So droht Autofahrern in Spanien laut ADAC bei schweren Verkehrsverstößen wie dem Fahren mit 60 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit oder einer Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von mindestens 1,2 Promille jetzt eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten. Italien hat  mit einer Notverordnung  auf die dramatische Zunahme der alkoholbedingten Verkehrsunfälle im Sommer 2007 reagiert:: Neben verschärften Sanktionen gibt es dort verstärkt Verkehrskontrollen. In Luxemburg wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 heruntergesetzt.

Noch immer ist in den meisten europäischen Ländern Alkohol am Steuer das schwerste Vergehen und wird entsprechend hart bestraft. Wie in den letzten Jahren sind die skandinavischen Nationen dabei Spitzenreiter: In Finnland liegt das Bußgeld bei 15 Tagessätzen (abhängig vom Monatsverdienst) und mehr, in Dänemark zahlt der Verkehrssünder bis zu einem Monatsverdienst. Schweden verlangt ab 0,2 Promille BAK mindestens 30 Tagessätze. Norwegen wiederum berechnet die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 395 Euro), Rotlicht- und Überholverstoß (660 Euro) und Parkvergehen (90 Euro).

Der ADAC weist darauf hin, dass derzeit nur österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden können. Geldbußen aus anderen EU-Ländern können voraussichtlich erst ab 2009 in Deutschland eingefordert werden; bis dahin muss aber jederzeit dort, wo der Verstoß stattgefunden hat, mit Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden.



Freitag, 25. Januar 2008

kury.jpgIn der Kontroverse über eine generelle Anhebung der Geldstrafen bei Verkehrsvergehen zeichnet sich offenbar ein Kompromiss ab. So sollen Geldbußen oder Verwarnungsgelder bei geringfügigen Verkehrsvergehen möglicherweise gar nicht erhöht werden oder aber geringer ausfallen als ursprünglich geplant, teilt der Auto-Club Europa (ACE) in einer Presseinformation mit. Die Verkehrsminister des Bundes und der Länder wollen sich den Informationen zufolge bis Mitte nächster Woche auf eine neue gemeinsame Linie verständigen.

Der jetzt in der Abstimmung befindliche Katalog zur Strafminderung enthält laut ACE rund 50 Einzeltatbestände. Zu ihnen gehörten beispielsweise auch Pkw-Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 Kilometer pro Stunde. Im innerörtlichen Verkehr sollte das Bußgeld dafür ursprünglich von derzeit maximal 35 Euro auf 55 Euro angehoben werden. Wer beim Einscheren den Sicherheitsabstand nicht einhält, sollte eine Strafe in Höhe von 40 Euro zahlen, jetzt bleibt es möglicherweise bei dem Regelsatz von 25 Euro.

Der ACE bekräftigte seine Unterstützung dafür, die Bußgelder für Raser und Drängler sowie für Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss massiv zu erhöhen, verlangte aber zugleich, bei eher geringfügigen Vergehen auf eine Anhebung der Geldstrafen zu verzichten. “Sie leisten keinen spürbaren Beitrag, um die Verkehrssicherheit zu verbessern”, sagte ACE-Chefjurist Volker Lempp. Ähnlich äußerten sich zuletzt auch mehrere Bundesländer und der Deutsche Anwaltverein. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag, dem auch Richter und Staatsanwälte angehören, hatte schon Anfang vergangenen Jahres Bedenken gegen eine “durchgängige Erhöhung der Bußgeldsätze” erhoben und sich dafür ausgesprochen, bei leichten Verkehrsverstößen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen einzustellen.

In der Debatte über die Ahndung von Verkehrsvergehen gibt es unterdessen neue Vorbehalte gegen eine Verschärfung. Härtere Sanktionen bringen keine dauerhaften Erfolge, wenn nicht gleichzeitig intensiver kontrolliert wird.
Zu diesem Fazit kommt etwa der Tübinger Kriminologe Prof. Dr. Helmut Kury (Foto) in einem Gespräch mit dem Online-Dienst des ACE. Kury, der als Experte bei Fragen zum Abschreckungseffekt durch Strafandrohung gilt, betonte, allein die Schwere der zu erwartenden Strafe habe kaum eine Auswirkung auf regelwidriges Verhalten.

Foto: ACE