Montag, 8. Dezember 2008

weihnachtsmarktDas bevorstehende Wochenende wird nach Einschätzung des Auto Club Europa (ACE) das verkehrsreichste im Advent 2008 werden. Bereits am Freitagnachmittag und den ganzen Samstag werden Weihnachtsgeschenkkäufer die Geschäftszentren der Innenstädten und Shoppingmalls auf der grünen Wiese stürmen. Damit sindStaus in Richtung Innenstädte vorprogrammiert. Rund um die gut besuchten Advents- und Weihnachtsmärkte herrsche wieder Parkplatzmangel. Wer dann wegen Falschparkens abgeschleppt werde, müsse sowohl mit Verwarnungs- oder Bußgeld, aber auch mit happigen Abschleppkosten rechnen.

Stark befahren sein dürften die Autobahnstrecken in die Wintersportgebiete: Die für die Jahreszeit ungewöhnlich gute Schneesituation hat laut ACE viele Liftbetreiber veranlasst, ihre Skigebiete früher zu öffnen. Hier ist in den Morgenstunden und spät abends mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Auf folgenden Strecken rechnet der ACE mit erhöhtem Reiseverkehr auf den Autobahnen:

  • A1 Richtung Hamburg + Richtung Köln
  • A2 Richtung Hannover + Richtung Dortmund
  • A3 Richtung Nürnberg + Richtung Köln
  • A4 Richtung Aachen + Richtung Görlitz
  • A6 Richtung Nürnberg + Richtung Heilbronn
  • A7 Richtung Kempten + Richtung Hannover
  • A7 Grenztunnel Füssen bis 05.12.2008 gesperrt, örtliche Umleitung vorhanden
  • A8 Richtung Salzburg + Richtung Karlsruhe


Sonntag, 9. November 2008

winterreifenAuch wenn die Temperaturen in den nächsten Tagen wieder steigen sollten, der Wechsel auf Winterreifen ist jetzt ein Muss, sagt der Auto Club Europa (ACE). In einer “Lektion Winterreifen” begründet der Club, wie wichtig eine geeignete Bereifung zur Gewährleistung der Fahrsicherheit ist.

Woran sind Winterreifen zu erkennen?
Äußere Merkmale, die auf Winterreifen hinweisen, sind: M+S-Kennzeichnung, Schneeflockensymbol und Lamellen. Eine gesetzliche Zulassungsvorschrift für die Beschaffenheit von Winterreifen existiert aber nicht.

Welche Eignung müssen Winterreifen haben?
Korrekte Profiltiefe: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt europaweit bei 1,6 Millimetern. Doch es ist riskant, Winterreifen bis zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe abzufahren. Der Reifen kann seine Wintertauglichkeit verlieren, wenn die Profiltiefe vier Millimeter unterschreitet.

Welche Bedeutung hat die M+S-Kennzeichnung (auch M/S und MS)?
Diese Kennzeichnung darf jeder Hersteller an seinen Reifen anbringen, ohne dass es dafür rechtliche Grundlagen gibt. M+S steht dabei für Matsch und Schnee, oder auch englisch für Mud and Snow. In den 50er Jahren begann man damit, grobstolligere Profile für Matsch und Schnee mit diesem Zeichen zu kennzeichnen. Inzwischen gibt es Länder, in denen nahezu jeder Reifen diese M+S-Kennzeichnung trägt, egal, ob Winterreifen oder nicht. Die Aussagekraft über die Wintereigenschaften ist daher begrenzt.

Was hat es mit dem Schneeflockensymbol auf sich?
Hinter dem Schneeflockensymbol steht eine vereinheitlichte Prüfung mit definierten Kriterien. Hier wird der Reifen mit einem standardisierten Reifen verglichen. Schafft der Reifen bessere Werte als der Vergleichsreifen, erhält er das Schneeflockensymbol. Diese Prüfung wurde nötig, nachdem in den USA fast ausschließlich Reifen mit M+S- Kennung angeboten wurden und die Verbraucher nicht mehr unterscheiden konnten, ob ein Reifen Wintereigenschaften aufwies, oder nicht. Seit etwa fünf Jahren setzt sich das Schneeflockensymbol auch in Europa immer mehr durch und steht mittlerweile als eine Art Gütesiegel für Winterreifen. Ein mit einem Schneeflockensymbol ausgezeichneter Reifen befindet sich in der Regel im oberen Drittel der Leistungsfähigkeit von Winterreifen, wie Tests immer wieder belegen.

Was heisst “Spezielle Laufflächenmischung”?
Winterreifen haben eine spezielle Laufflächenmischung, die dafür sorgt, dass das Gummi auch bei tieferen Temperaturen nicht verhärtet. Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifenmischungen können Experten anhand der Härte der Laufstreifenmischung erkennen. Für Laien sind die Unterschiede kaum zu sehen. Erst im Vergleich fallen Unterschiede auf, wenn man zum Beispiel mit dem Fingernagel auf das Gummi drückt.

Was ist von Ganzjahresreifen zu halten?
Neben reinen Sommer- und Winterreifen gibt es auch so genannte Ganzjahresreifen (All Season). Diese Reifen stellen einen Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen dar. Auch Ganzjahresreifen können ein Schneeflockensymbol tragen, eine M+S Kennung haben sie alle.

Droht Strafe bei Sommerreifen im Winter?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist verankert, dass die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen “an die Wetterverhältnisse anzupassen” ist. Demnach muss jedes Auto über eine “geeignete Bereifung” verfügen. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Bei einer Behinderung des Straßenverkehrs sind 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Diese StVO-Vorschrift ist entgegen anderslautender Behauptungen aber nicht gleichbedeutend mit einer gesetzlichen “Winterreifenpflicht”. Die gibt es so nur in Österreich und zwar in der Zeit vom 1. November bis 15. April für PKW, Kombi und LKW mit mehr als  3,5 Tonnen Gewicht.

Foto: A. Dreher/Pixelio



Montag, 8. September 2008

staufinaleDer Endspurt der großen Ferienreisewelle 2008 beginnt: Noch einmal sei auf einigen Autobahnabschnitten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und Staus zu rechnen, prognostizierte der ACE (Auto Club Europa) am Montag in Stuttgart. Der Club erinnerte daran, dass in Bayern als letztem Bundesland am 15. September die Schulferien zu Ende gehen. Für die “Daheimgebliebenen” heiße es jetzt auch dort wieder, jeden Tag längere Fahrtzeiten zur und von der Arbeit einzuplanen.

In Deutschland werden voraussichtlich folgende Strecken stärker als üblich belastet sein:

  • A3 Richtung Nürnberg und Richtung Köln
  • A5 Richtung Frankfurt und Richtung Basel
  • A6 Richtung Nürnberg und Richtung Heilbronn
  • A7 Richtung Kempten und Richtung Hannover
  • A8 Richtung Salzburg und Richtung Karlsruhe
  • A9 Richtung München und Richtung Berlin
  • A81 Richtung Singen und Richtung Stuttgart
  • A96 Richtung München und Richtung Lindau
  • A99 Umfahrung München

Mit Verkehrsbeeinträchtigungen wegen Baustellen ist auf folgenden Strecken zu rechnen: A1, A2, A3, A4,  A6, A7, A8, A9, A12, A45,  A61.

In Österreich kommt es zu größeren Verkehrsbelastungen auf folgenden Abschnitten:

  • A10 Tauernautobahn
  • A13 Brennerautobahn
  • A14 Bregenz (Pfändertunnel)

Schweiz:

  • A2 (Gotthardroute)
  • A13 San Bernardino längere Baustelle (bis 14. Nov. 2008) zwischen Hinterrhein und Nufenen, örtliche Umleitung ist eingerichtet

Hinweis: In den Nächten bis 11./12.9, 15./16.9 bis 18./19.9 sowie vom 22./23.9 bis 25./26.9 wird der Gotthardtunnel für jeweils 4 Nächte zwischen 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr wegen Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung erfolgt über den Gotthardpass, oder als großzügige Umfahrung über den San Bernardino.

Foto: Kladu/Pixelio



Freitag, 16. Mai 2008

mildeDer Auto Club Europa  (ACE) unterstützt Pläne, die Bußgelder für Raser und Drängler sowie für Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss massiv zu erhöhen, verlangte aber zugleich, bei eher geringfügigen Vergehen auf eine Anhebung der Geldstrafen zu verzichten. Sie leisten keinen spürbaren Beitrag, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, meinte ein ACE-Sprecher. Er erinnerte daran, dass zuletzt auch mehrere Bundesländer, der Deutsche Anwaltverein sowie der Deutsche Verkehrsgerichtstag Bedenken gegen eine “durchgängige Erhöhung der Bußgeldsätze” erhoben hatten.

Vielmehr sollten bei leichten Verkehrsverstößen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden. Nach Ansicht des ACE könne auf eine strengere Bestrafung etwa aus Anlass einer fehlenden Fahrradklingel oder einer Schlussleuchte am Fahrrad verzichtet werden (ursprünglich geplant: 15 statt bisher 10 Euro). Auch eine Überschreitung der Frist für die Gebrauchsfähigkeit von Erste-Hilfe-Material sollte kein höheres Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Vom ACE abgelehnt werden auch neu erwogene Forderungen nach einer Verdoppelung der Strafe von 10 auf 20 Euro, beispielsweise wenn ein Blinker beim Einparken nicht betätigt wird.

Dringenden Harmonsierungsbedarf sieht der ACE auf dem Gebiet des Verkehrsrechts in Europa. In einigen Ländern sei Telefonieren am Steuer mit Ohrhörer erlaubt, in anderen nur mit fest eingebauter Freisprecheinrichtung. In Irland sei sogar das verboten. Ähnlich verwirrend: die Regelungen bei Tagfahrlicht, Kindersicherung im Auto und Warnwestenpflicht. Wer vom grenzenlosen Europa profitieren wolle, müsse sich nahezu in jedem Land auf andere Vorschriften einstellen. Eine Pflicht für Fahrlicht am Tage sei bereits in 21 europäischen Ländern eingeführt, eine Reihe von Ländern belasse es aber bei einer Empfehlung oder kümmere sich überhaupt nicht um dieses Thema, was ein nicht ungefährliches Nebeneinander von beleuchteten und unbeleuchteten Fahrzeugen zur Folge habe.



Freitag, 25. Januar 2008

kury.jpgIn der Kontroverse über eine generelle Anhebung der Geldstrafen bei Verkehrsvergehen zeichnet sich offenbar ein Kompromiss ab. So sollen Geldbußen oder Verwarnungsgelder bei geringfügigen Verkehrsvergehen möglicherweise gar nicht erhöht werden oder aber geringer ausfallen als ursprünglich geplant, teilt der Auto-Club Europa (ACE) in einer Presseinformation mit. Die Verkehrsminister des Bundes und der Länder wollen sich den Informationen zufolge bis Mitte nächster Woche auf eine neue gemeinsame Linie verständigen.

Der jetzt in der Abstimmung befindliche Katalog zur Strafminderung enthält laut ACE rund 50 Einzeltatbestände. Zu ihnen gehörten beispielsweise auch Pkw-Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 Kilometer pro Stunde. Im innerörtlichen Verkehr sollte das Bußgeld dafür ursprünglich von derzeit maximal 35 Euro auf 55 Euro angehoben werden. Wer beim Einscheren den Sicherheitsabstand nicht einhält, sollte eine Strafe in Höhe von 40 Euro zahlen, jetzt bleibt es möglicherweise bei dem Regelsatz von 25 Euro.

Der ACE bekräftigte seine Unterstützung dafür, die Bußgelder für Raser und Drängler sowie für Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss massiv zu erhöhen, verlangte aber zugleich, bei eher geringfügigen Vergehen auf eine Anhebung der Geldstrafen zu verzichten. “Sie leisten keinen spürbaren Beitrag, um die Verkehrssicherheit zu verbessern”, sagte ACE-Chefjurist Volker Lempp. Ähnlich äußerten sich zuletzt auch mehrere Bundesländer und der Deutsche Anwaltverein. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag, dem auch Richter und Staatsanwälte angehören, hatte schon Anfang vergangenen Jahres Bedenken gegen eine “durchgängige Erhöhung der Bußgeldsätze” erhoben und sich dafür ausgesprochen, bei leichten Verkehrsverstößen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen einzustellen.

In der Debatte über die Ahndung von Verkehrsvergehen gibt es unterdessen neue Vorbehalte gegen eine Verschärfung. Härtere Sanktionen bringen keine dauerhaften Erfolge, wenn nicht gleichzeitig intensiver kontrolliert wird.
Zu diesem Fazit kommt etwa der Tübinger Kriminologe Prof. Dr. Helmut Kury (Foto) in einem Gespräch mit dem Online-Dienst des ACE. Kury, der als Experte bei Fragen zum Abschreckungseffekt durch Strafandrohung gilt, betonte, allein die Schwere der zu erwartenden Strafe habe kaum eine Auswirkung auf regelwidriges Verhalten.

Foto: ACE



Montag, 1. Oktober 2007

reh_auto_8.jpgAngesichts der im Herbst zunehmenden Wildwanderungen haben der ADAC und der Auto Club Europa vor dem erhöhten Unfallrisiko gewarnt. Ein Grund dafür sei, dass die Morgen- und Abenddämmerung nun mit den Wildwechselzeiten zusammenfalle. Laut Deutschem Jagdschutz-Verband werde rund jedes fünfte Reh auf der Straße “erlegt”.

Rot- und Schwarzwild, Kaninchen und Füchse finden auf den abgeernteten Wäldern nicht mehr genügend Schutz und flüchten in die Wälder. Dabei müssen sie oft Straßen überqueren. Außerdem tummeln sie sich vermehrt an Alleen, um sich mit Kastanien, Eicheln oder Fallobst einen Vorrat für den Winter anzufressen.

Für die Autofahrer bedeutet das in den kommenden Wochen vor allem in der Dämmerung besonders vorsichtig an Wald und Feld vorbeizufahren. Es gilt die Faustregel: Wo ein Wald, da ein Reh. Wichtig ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und allzeit bremsbereit zu sein. Vor allem auf Straßen mit Wildwechselschildern ist Obacht geboten, aber eben nicht nur dort.

Kommt es doch zum Zusammenprall, – Verkehrsexperten raten übrigens dazu, eher einen gebremsten Crash in Kauf zu nehmen, als ein Ausweichmanöver zu versuchen – muss die Polizei verständigt werden. Auch aus versicherungstechnischen Gründen, denn die Kasko zahlt nur, wenn eine Bescheinung der Polizei oder des Jagdpächters vorliegt.

Foto: ADAC