Sonntag, 14. Dezember 2008
Mit dem Jahreswechsel gibt es für Auslandsreisende einige Neuerungen zu beachten, damit im Urlaub keine Überraschungen warten. Reisende in die Slowakei haben es durch die dortige Euro-Einführung ab dem 1. Januar 2009 deutlich leichter. Der Umtausch in die Landeswährung entfällt und auch Wechselkursverluste müssen nicht mehr in Kauf genommen werden. Slowakei-Urlauber, die noch die alte Landeswährung zu Hause haben, sollten laut ADAC diese rechtzeitig umtauschen, bei deutschen Banken ist dies nur bis 31. Dezember 2008 möglich. Auch in der Türkei gibt es 2009 neue Geldscheine und Münzen. Die neue Türkische Lira bleibt im Wert gleich und entspricht rund 52 Cent.
Neben der Währung ändern sich 2009 in der Slowakei auch einige Verkehrsregeln. Die bisherige Verpflichtung, während der Winterzeit von Mitte Oktober bis Mitte März tagsüber mit Licht zu fahren, wird auf eine Ganzjahreslichtpflicht ausgeweitet. Lichtmuffeln droht dann ein Bußgeld von bis zu 135 Euro. Ab dem 1. Februar ändern sich unter anderem noch folgende Verkehrsbestimmungen: Innerhalb geschlossener Ortschaften darf dann statt 60 km/h nur noch 50 km/h gefahren werden. Auf Stadtautobahnen wird das Tempolimit von 80 km/h auf 90 km/h angehoben. Mobiltelefonieren am Steuer wird verboten und mit einer Geldbuße von 135 Euro bestraft.
Für Autoreisende nach Slowenien ist auch für das neue Jahr noch keine Kurzzeit-Vignette in Sicht. Nach Angaben des slowenischen Verkehrsministers ist mit Vorschlägen für eine neue Staffelung der Vignetten nicht vor Mitte 2009 zu rechnen. Bisher stehen Autofahrern nur eine Halbjahres- und eine Jahresvignette zum Preis von 35 beziehungsweise 55 Euro zur Auswahl.
Deutsche Urlauber dürfen ab dem neuen Jahr aus Polen, der Slowakei und Ungarn statt bisher 200 Zigaretten 800 Stück zollfrei einführen. Damit endet für diese Länder die Übergangsregelung, die seit ihrem Beitritt zur Europäischen Union galt. Für die EU-Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien bleibt die Einfuhr auf 200 Stück beschränkt.
Foto: adel/Pixelio
Donnerstag, 4. September 2008
Mein Lieblingsverein Hertha BSC möchte es ja gerne, Autofahrer nicht so sehr: Punkte sammeln. Die wären je zufrieden, wenn es so wie bei der Hertha in München mit null Punkten abginge. Doch da läuft man im Straßenverkehr eher Gefahr “meisterlich” abzuschneiden, und mittlerweile kann nicht nur das Konto in Flensburg gefüllt werden, wie der ADAC zusammengetragen hat.
Mittlerweile haben viele Länder eigene Punktesysteme eingeführt. Zu unterscheiden sind dabei Systeme, bei denen Punkte gesammelt werden (z.B. in Deutschland, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland, Polen, Slowenien und Tschechien) und Systeme, bei denen Punkte von einem Anfangsguthaben abgezogen werden (z.B. in Frankreich, Italien, Spanien und Luxemburg). Im Ausland kassierte Punkte werden grundsätzlich nicht in Flensburg erfasst, auch wenn die ausländische Behörde das deutsche Kraftfahrtbundesamt über den Punkteeintrag informiert. Im Tatland selbst kann für den Kraftfahrer allerdings ein Punktekonto angelegt werden, auf das dann weitere Verkehrsverstöße in diesem Land eingehen. Hat man sein Punktelimit erreicht, kann ein Fahrverbot für das Staatsgebiet des betreffenden Reiselandes verhängt werden.
Die Fahrerlaubnis in Deutschland bleibt von ausländischen Fahrverboten unberührt, selbst wenn das Führerscheindokument im Urlaubsland eingezogen wird. Fährt man dann in Deutschland ohne „Lappen“, riskiert man ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Erfährt das Kraftfahrtbundesamt vom ausländischen Fahrverbot, wird dieses im Verkehrszentralregister eingetragen. Der ansonsten nur „informatorische“ Charakter des Eintrags kann sich im Falle einer späteren Eignungsbeurteilung negativ auswirken.
Der ADAC rät Kraftfahrern, sich vor Reiseantritt über das in den jeweiligen Ländern geltende Verkehrsrecht zu informieren. Vorsicht: Die ausländischen Bußgeldkataloge sehen zum Teil sehr hohe Geld- und sogar Haftstrafen für Verkehrssünder vor. Außerdem können nicht vollstreckte Geldstrafen aus dem EU-Ausland voraussichtlich ab 2009 auch in Deutschland eingetrieben werden.
Foto: Paul-Georg Meister/Pixelio
Freitag, 6. Juni 2008
Campingfreunde, die im Ausland nicht auf ihren vierbeinigen Begleiter verzichten möchten, müssen laut ADAC einige Vorbereitungen treffen. Bevor es über die Grenze geht, brauchen Hunde und Katzen einen Mikrochip zur Identifizierung, eine Tollwut-Schutzimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Statt des Mikrochips ist auch eine Tätowierung erlaubt. Die strengen Vorschriften sollen das Einschleppen und Verbreiten der Tollwut verhindern.
Den Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, stellt der Tierarzt aus. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss das Dokument den tierärztlichen Nachweis über einen gültigen Tollwut-Impfschutz enthalten. Für aus Deutschland stammende Vierbeiner heißt dies, dass die letzte Tollwut-Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt vorgenommen worden ist.
Aufpassen muss, wer nach Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta reisen will: Diese Länder können noch bis 2009 zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest fordern.
Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit bzw. für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe mindestens 30 Tage nach Impfung eine Tollwut-Antikörperbestimmung vorzunehmen.
Grafik: ADAC
Sonntag, 16. März 2008
Autofahrer, die ins Ausland reisen, sollten sich vorher über die dort bestehenden Verkehrsvorschriften informieren. Auch ausländische Behörden kassieren bei Vergehen im Straßenverkehr mitunter kräftig ab. Die aktuelle ADAC-Bußgeldliste zeigt, dass die Strafen für bestimmte Verstöße in einigen Ländern teils deutlich höher sind als in Deutschland.
Im Vergleich zu 2007 fällt besonders die drastische Erhöhung der Bußgelder in Griechenland auf. Dazu verdoppelt sich eine Strafgebühr, falls sie nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird. Ein Rotlicht- oder Überholverstoß kostet bis zum Ablauf der Frist 350 Euro, danach 700 Euro. Auch Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol werden in einigen europäischen Ländern härter geahndet. So droht Autofahrern in Spanien laut ADAC bei schweren Verkehrsverstößen wie dem Fahren mit 60 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit oder einer Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von mindestens 1,2 Promille jetzt eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten. Italien hat mit einer Notverordnung auf die dramatische Zunahme der alkoholbedingten Verkehrsunfälle im Sommer 2007 reagiert:: Neben verschärften Sanktionen gibt es dort verstärkt Verkehrskontrollen. In Luxemburg wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 heruntergesetzt.
Noch immer ist in den meisten europäischen Ländern Alkohol am Steuer das schwerste Vergehen und wird entsprechend hart bestraft. Wie in den letzten Jahren sind die skandinavischen Nationen dabei Spitzenreiter: In Finnland liegt das Bußgeld bei 15 Tagessätzen (abhängig vom Monatsverdienst) und mehr, in Dänemark zahlt der Verkehrssünder bis zu einem Monatsverdienst. Schweden verlangt ab 0,2 Promille BAK mindestens 30 Tagessätze. Norwegen wiederum berechnet die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 395 Euro), Rotlicht- und Überholverstoß (660 Euro) und Parkvergehen (90 Euro).
Der ADAC weist darauf hin, dass derzeit nur österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden können. Geldbußen aus anderen EU-Ländern können voraussichtlich erst ab 2009 in Deutschland eingefordert werden; bis dahin muss aber jederzeit dort, wo der Verstoß stattgefunden hat, mit Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden.
Samstag, 22. Dezember 2007
Ski-Urlauber sollten laut ADAC nicht ohne Winterreifen in die Ferien starten. In den meisten Wintersportländern besteht zumindest zeitweise eine Winterreifenpflicht, oder aber es drohen Geldstrafen, wenn man bei schneebedeckten oder vereisten Straßen mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist.
In Frankreich und in Italien können Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Im Aostatal darf man bis zum 20. April nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auch in Slowenien (15. November bis 15. März), Finnland (1. Dezember bis 29. Februar) und Schweden (1. Dezember bis 31. März) besteht eine zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht. Österreich reiht sich im kommenden Jahr ein: Ab dem 1. Januar 2008 müssen bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sein. Schneeketten auf der Antriebsachse als Alternative für Winterreifen sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird. Die neue Verpflichtung gilt jeweils vom 1. November bis zum 15. April.
In der Schweiz, Dänemark und Norwegen besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen wird man aber in der Schweiz erheblich mithaftbar gemacht. Behindert man den Verkehr durch die falschen Schlappen, werden Geldbußen verhängt, die nach Aussagen des ADAC im Ausland sehr hoch sein können.
Montag, 3. Dezember 2007
Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht st nicht mehr für das kommende Jahr zu erwarten. Das erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview mit der ADAC-Motorwelt. Wer also im kommenden Jahr im Ausland eine Verkehrssünde begeht und nicht direkt vor Ort zur Kasse gebeten wird, kann ein weiteres Jahr nicht belangt werden.
Auch eine rückwirkende Vollstreckung ist laut dem ADAC-Bericht vom Tisch. Eine Ausnahme bildet allerdings Österreich. Mit der Alpenrepublik gibt es bereits seit Jahren ein funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen. Nach Ansicht der Justizministerin müssen vor der Umsetzung alle praktischen Probleme gelöst werden. So müsse sichergestellt sein, dass jeder Bürger in seiner Heimatsprache über den Inhalt des Bußgeldbescheides informiert wird.
Die Verzögerung bei der Einführung der europaweiten Vollstreckung dürfe aber nicht als Freibrief verstanden werden, sich im Ausland nicht rechtskonform zu verhalten. “Als guter europäischer Bürger sollte man für einen Verkehrsverstoß, den man im Ausland begangen hat, auch geradestehen und sein Knöllchen bezahlen”, so Zypries. Wer das nicht tut, dem droht nach Auskunft des ADAC bei einer erneuten Einreise, dass er zur Zahlung herangezogen wird.