Freitag, 20. Juni 2008

heideAlle zwei Jahre findet in der Kreisstadt Dithmarschens ein Volksfest der besonderen Art statt. Der “Heider Marktfrieden”. Tausenden Besuchern bietet sich an vier Tagen in der zweiten Woche im Juli der größte Marktplatz Deutschlands in einem historischen Gewand. Mittelalterliches Markttreiben mit unzähligen Händlern, alter Handwerkskunst, bäuerlichem Viehmarkt, Schaustellern, Gauklern, Musikanten und Tänzern in farbenfrohen Gewändern herrscht an diesen Tagen. Ob Groß oder Klein, allen werden einzigartige Einblicke in das mittelalterliche Marktgeschehen an der schleswig-holsteinischen Westküste geboten, die durch Festumzüge und zahlreiche Aufführungen bereichert werden.

Bereits im 13. Jahrhundert entwickelte sich im Gebiet zwischen dem Fluss Eider im Norden und Osten und der Elbe im Süden eine für das späte Mittelalter bemerkenswert freie “Staatsform”. Die politische Eigenständigkeit beruhte auf den engen Zusammenhalt und die Macht der Kirchspiele, die durch die landestypischen Geschlechterverbände, die früheren Siedlungsgemeinschaften bestimmt wurde. Diese Eigenständigkeit der in Dithmarschen so mächtigen und reichen Kirchspiele in Marsch und Geest war nicht nur dem damaligen Adelsstand, der verpönt war, und dem dänischen König ein Dorn im Auge, sondern auch dem reichen Hamburg, das über Piraterie am Elbufer klagte.

Um Zwistigkeiten auszuräumen, trafen sich die Vertreter der Kirchspiele an einem zentral gelegenen neutralen Ort zu Beratungen. Der bis dahin unbedeutsame Flecken “uppe de Heyde = auf der Heide”  hatte eine zentrale Lage und als Kreuzungspunkt von Handelswegen eine gute Verkehrsbindung zu den Handelsstädten. Heide entwickelte sich daraufhin rasant vom Versammlungsplatz zum Handelszentrum der “Dithmarscher Bauernrepublik”.

Am 13. Februar 1447 wurde auf dem Heider Marktplatz das erste Dithmarscher Landrecht verkündet, in dem als ein wesentlicher Bestandteil auch der Marktfrieden verankert war. Der “Heider Marktfrieden” garantierte einheimischen und auswärtigen Kaufleuten, dass sie – geschützt vor Gewalt und Gefahr – friedlich ihren Geschäften nachgehen konnten.

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