Montag, 3. Dezember 2007

radarfalle.jpgDie Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht st nicht mehr für das kommende Jahr zu erwarten. Das erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview mit der ADAC-Motorwelt. Wer also im kommenden Jahr im Ausland eine Verkehrssünde begeht und nicht direkt vor Ort zur Kasse gebeten wird, kann ein weiteres Jahr nicht belangt werden.

Auch eine rückwirkende Vollstreckung ist laut dem ADAC-Bericht vom Tisch. Eine Ausnahme bildet allerdings Österreich. Mit der Alpenrepublik gibt es bereits seit Jahren ein funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen. Nach Ansicht der Justizministerin müssen vor der Umsetzung alle praktischen Probleme gelöst werden. So müsse sichergestellt sein, dass jeder Bürger in seiner Heimatsprache über den Inhalt des Bußgeldbescheides informiert wird.

Die Verzögerung bei der Einführung der europaweiten Vollstreckung dürfe aber nicht als Freibrief verstanden werden, sich im Ausland nicht rechtskonform zu verhalten. “Als guter europäischer Bürger sollte man für einen Verkehrsverstoß, den man im Ausland begangen hat, auch geradestehen und sein Knöllchen bezahlen”, so Zypries. Wer das nicht tut, dem droht nach Auskunft des ADAC bei einer erneuten Einreise, dass er zur Zahlung herangezogen wird.

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