Freitag, 25. Januar 2008

kury.jpgIn der Kontroverse über eine generelle Anhebung der Geldstrafen bei Verkehrsvergehen zeichnet sich offenbar ein Kompromiss ab. So sollen Geldbußen oder Verwarnungsgelder bei geringfügigen Verkehrsvergehen möglicherweise gar nicht erhöht werden oder aber geringer ausfallen als ursprünglich geplant, teilt der Auto-Club Europa (ACE) in einer Presseinformation mit. Die Verkehrsminister des Bundes und der Länder wollen sich den Informationen zufolge bis Mitte nächster Woche auf eine neue gemeinsame Linie verständigen.

Der jetzt in der Abstimmung befindliche Katalog zur Strafminderung enthält laut ACE rund 50 Einzeltatbestände. Zu ihnen gehörten beispielsweise auch Pkw-Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 Kilometer pro Stunde. Im innerörtlichen Verkehr sollte das Bußgeld dafür ursprünglich von derzeit maximal 35 Euro auf 55 Euro angehoben werden. Wer beim Einscheren den Sicherheitsabstand nicht einhält, sollte eine Strafe in Höhe von 40 Euro zahlen, jetzt bleibt es möglicherweise bei dem Regelsatz von 25 Euro.

Der ACE bekräftigte seine Unterstützung dafür, die Bußgelder für Raser und Drängler sowie für Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss massiv zu erhöhen, verlangte aber zugleich, bei eher geringfügigen Vergehen auf eine Anhebung der Geldstrafen zu verzichten. “Sie leisten keinen spürbaren Beitrag, um die Verkehrssicherheit zu verbessern”, sagte ACE-Chefjurist Volker Lempp. Ähnlich äußerten sich zuletzt auch mehrere Bundesländer und der Deutsche Anwaltverein. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag, dem auch Richter und Staatsanwälte angehören, hatte schon Anfang vergangenen Jahres Bedenken gegen eine “durchgängige Erhöhung der Bußgeldsätze” erhoben und sich dafür ausgesprochen, bei leichten Verkehrsverstößen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen einzustellen.

In der Debatte über die Ahndung von Verkehrsvergehen gibt es unterdessen neue Vorbehalte gegen eine Verschärfung. Härtere Sanktionen bringen keine dauerhaften Erfolge, wenn nicht gleichzeitig intensiver kontrolliert wird.
Zu diesem Fazit kommt etwa der Tübinger Kriminologe Prof. Dr. Helmut Kury (Foto) in einem Gespräch mit dem Online-Dienst des ACE. Kury, der als Experte bei Fragen zum Abschreckungseffekt durch Strafandrohung gilt, betonte, allein die Schwere der zu erwartenden Strafe habe kaum eine Auswirkung auf regelwidriges Verhalten.

Foto: ACE

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