Campingfreunde, die im Ausland nicht auf ihren vierbeinigen Begleiter verzichten möchten, müssen laut ADAC einige Vorbereitungen treffen. Bevor es über die Grenze geht, brauchen Hunde und Katzen einen Mikrochip zur Identifizierung, eine Tollwut-Schutzimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Statt des Mikrochips ist auch eine Tätowierung erlaubt. Die strengen Vorschriften sollen das Einschleppen und Verbreiten der Tollwut verhindern.
Den Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, stellt der Tierarzt aus. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss das Dokument den tierärztlichen Nachweis über einen gültigen Tollwut-Impfschutz enthalten. Für aus Deutschland stammende Vierbeiner heißt dies, dass die letzte Tollwut-Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt vorgenommen worden ist.
Aufpassen muss, wer nach Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta reisen will: Diese Länder können noch bis 2009 zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest fordern.
Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit bzw. für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe mindestens 30 Tage nach Impfung eine Tollwut-Antikörperbestimmung vorzunehmen.
Grafik: ADAC
Danke für diesen Beitrag, ich musste das nämlich nicht, das es diese Vorschriften gibt. Wir haben erst vor kurzem einen Hund in der Familie aufgenommen.
OliverW., am Donnerstag, 19. Juni 2008 um 7:51 Uhr
Einen Kommentar schreiben