Dienstag, 11. September 2007

justitia.jpgEine rückwirkende Steuererhöhung und rückwirkende Änderungen der Einstufung von Fahrzeugen. Das kann nicht nur nach Ansicht der Besitzer sondern auch der von ADAC-Juristen nicht rechtens sein. Deshalb hat der Automobilclub jetzt Musterklagen angestrengt, mit denen er den verbraucherfeindlichen Steuergesetzen eien Riegel vorschieben will.

Dabei geht es um die Kfz-Steuer, die rückwirkend zum 1. Januar 2006 neu festgesetzt wurde, und die rückwirkende Einführung einer Stehhöhe von 1,70 Metern im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle als Voraussetzung für die Besteuerung als Wohnmobil. Der ADAC empfiehlt den betroffenen Fahrzeughaltern, fristgemäß Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Dafür hält der Club einen Mustertext bereit.

Laut ADAC ist daraufhin ein Schreiben vom Finanzamt zu erwarten, in dem auf die negativen Erfolgsaussichten des Einspruchs hingewiesen wird. Zugleich bitte die Behörde den Einspruch noch einmal zu überdenken, näher zu begründen oder zurückzunehmen. Sogar eine vorbereitete Rücknahmeerklärung werde beigelegt.

Der Automobilclub rät dazu standhaft zu bleiben und zu beantragen das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen. Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht und dem Finanzgericht München laufen bereits Verfahren zur rückwirkenden Besteuerung und vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern ein Verfahren wegen der rückwirkenden Einführung der Stehhöhe.

2 Antworten zu “Einspruch!”

Einen Kommentar schreiben