Die Klagewelle gegen die rückwirkende höhere Besteuerung von Wohnmobilen hat einen ersten Erfolg gezeitigt. Wie der Camping Channel berichtet, hat zumindest das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen per internem Erlass die Finanzämter dazu aufgefordert, dass dem Ruhen der Einspruchsverfahren nach § 363 zuzustimmen sei. Die entsprechende Nachricht von Heinz-Theo Angenvoort, Mitglied der Reisemobil-Union, bestätigte das Finanzamt am Freitag offiziell.
Seit über einem Monat ist die Musterklage der Reisemobil-Union (RU) gegen die verfassungswidrigen Bestandteile des Gesetzes zur Erhöhung der Kfz-Steuer am Finanzgericht des Saarlandes anhängig. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Verfahren gegen das Steuererhöhungsgesetz. Auch der ADAC hatte zum Einspruch aufgerufen.
Einige Bundesländer, allen voran Bayern und Nordrhein-Westfalen, versuchten laut Camping Channel die Wohnmobilbesitzer in unnötige und teure Individualklagen zu drängen. Dabei werde teilweise behauptet, es seien keine entsprechenden Musterklagen bekannt. “Wir fordern nun auch die Finanzverwaltung in Bayern auf, dieses bürgerunfreundliche Verfahren einzustellen und Anträgen auf Ruhen des Verfahrens zuzustimmen” so Peter Broszio, Projektleiter Wohnmobilsteuerklage der RU. Die Minimallösung wäre, dass die Einsprüche wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, nicht bearbeitet werden.